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Kindschaftsrecht

Family Dispute

Kindschaftsrecht

 

Der weitere Fokus der Kanzleiarbeit liegt auf dem sensibelsten Bereich des Familienrechts, dem Kindschaftsrecht im Allgemeinen.

Geht es im übrigen Familienrecht meist um finanzielle Ausgleichsansprüche nach Scheidung und ähnliches, so dürfte es unstreitig sein, dass der Bereich des Kindschaftsrechts für die Beteiligten besonders emotional belastend ist. Das Kindschaftsrecht umfasst im Wesentlichen das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Hier werden existenzielle Fragen gestellt, die sie als Elternteil oft an ihre Grenzen bringen. So kann es im Rahmen von Verfahren betreffend die elterliche Sorge beispielsweise darum gehen, bei wem das gemeinsame Kind nach der Trennung seinen Lebensmittelpunkt haben wird. In Umgangsverfahren muss hingegen geklärt werden, wie Umgangsrechte des Umgangsberechtigten auszugestalten sind. Im Fokus der Beantwortung all dieser Fragen stehen die Kinder selbst. Maßstab und zugleich Orientierungspunkt einer jeden gerichtlichen Entscheidung ist stets das Kindeswohl. Es gilt zu klären, welche Lösung am ehesten dem Willen und dem Wohl der betreffenden Kinder entspricht. Hierzu wird den Kindern in den Verfahren ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt, der die Vertretung der Kinder im gerichtlichen Verfahren übernimmt.

 

Sorgerecht:

Immer wieder kommt es vor, dass die Kindeseltern sich im Verlauf der Trennung über wesentliche Fragen betreffend das Leben des gemeinsamen Kindes nicht einigen können. Die Streitigkeiten können mannigfaltige Bereiche des Sorgerechts betreffen. So kann es sein, dass es Uneinigkeit über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, über die Vornahme von ärztlichen Behandlungen oder über die Religionszugehörigkeit gibt. 

Ist die Kommunikationsgrundlage zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil erheblich gestört und sind die gegenseitigen Positionen völlig konträr, so dass eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Fall nicht mehr erzielt werden kann, so gibt es in einer Vielzahl der Fälle einen Bedarf das Sorgerecht gerichtlich neuzuregeln. Gerne berate ich Sie zu Möglichkeiten und Erfolgsaussichten und stelle für Sie entsprechende Anträge beim Familiengericht. 

Umgangsrecht:

Das Umgangsrecht umfasst das Recht und die Pflicht eines jeden Elternteils, das Kind regelmäßig zu sehen und zu sprechen. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Umgangsrechte, über Umfang und Häufigkeit besteht regelmäßig Uneinigkeit zwischen den Kindeseltern. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht mehr zu erzielen, so können Umgangsrechte vor dem Familiengericht eingefordert oder auch ausgeschlossen werden.

 

Der Umgang des Kindes mit den Eltern ist in § 1684 BGB geregelt. Hier heißt es "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zu Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Maßstab einer gerichtlichen Entscheidung in Umgangsverfahren ist das Kindeswohl. So kann es zu Konstellationen kommen, in denen dem Umgangsberechtigten Elternteil viel Umgang (vgl. paritätisches Wechselmodell) zuzusprechen ist, weil die Kindeseltern eine gute Kommunikationsgrundlage haben und ein solches Modell dem Kindeswohl am besten entspricht. Daneben gibt es genauso Situationen, in denen nur wenig Umgang zu gewähren ist -teilweise hin bis zu einem Umgangsausschluss- weil das Kindeswohl andernfalls gefährdet wäre. Hintergründe von deutlich reduzierten Umgängen können mannigfaltig sein. Von starken Loyalitätskonflikten bis hin zu Gewalterfahrungen in der Vergangenheit, die ein Kind stark belasten. 

Sind Sie mit der bisherigen Regelung des Umgangs in Ihrem konkreten Fall unzufrieden oder existiert noch gar keine Umgangsregelung und Sie wünschen sich eine solche, so melden Sie sich zu einem Beratungsgespräch. Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

MEINE AUFGABE:

Ich unterstütze Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung von Streitigkeiten Rund um die Themenbereiche elterliche Sorge und Umgang. Ich erarbeite Lösungsvorschläge und helfe bei der Deeskalation und Auflösung vorhandener Konflikte. Sind Einigungen nicht mehr zu erzielen, weil die Fronten nachhaltig verhärtet sind, berate ich Sie zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten und stelle für sie Anträge bei Gericht.

 

Sie können sich darauf verlassen, mit mir einen starken Verhandlungspartner an ihrer Seite zu haben, der Ihre Interessen in jedem Stadium des Verfahrens durchsetzungsstark und mit vollem Einsatz vertritt. Durch meine Expertise als Fachanwältin für Familienrecht mit dem Schwerpunktbereich Kindschaftsrecht und Pflegeelternrecht biete ich Ihnen fachlich höchste Kompetenz.  

TELEFON

0211- 911 853 18

Melden Sie sich gerne zwecks Vereinbarung eines Beratungstermins in meinem Büro. Vertrauen sie darauf, wir werden gemeinsam eine Lösung finden. 

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