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Pflegeelternrecht

Mutter und Baby im Herbst

Das Pflegeelternrecht

Meine Kanzlei ist spezialisiert auf das Pflegeelternrecht und die sich aus der Pflegeelternschaft heraus ergebenden vielfältigen Problemkonstellationen.

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie, so stellt dies für die betreffenden Kinder oft eine große Chance für ein geregeltes und normales Leben in ihrer neuen Familie dar; ein Leben, welches sie in ihrer Herkunftsfamilie bisher nicht führen konnten. Die Pflegefamilie dient als neuer Schutzraum für die Kinder und als Ort, an dem nun gesunde Bindungen eingegangen werden können. Zwischen den Kindern und den Pflegeeltern entsteht im Idealfall eine enge auf Vertrauen basierende Beziehung; Pflegeeltern werden oft zu sozialen Eltern. 

Diese mühsam gewachsenen und aufgebauten Beziehungen zwischen Pflegeeltern und Kindern werden immer wieder durch äußere Einflüsse auf die Probe gestellt und belastet. Hintergrund ist die regelmäßige Konfrontation mit Themen rund um die eigene Vergangenheit in der Herkunftsfamilie. So kommt es immer wieder vor, dass leibliche Eltern einen Antrag auf Herausgabe der Kinder oder einen Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge stellen. Zudem verspüren die leiblichen Eltern oft den Wunsch mehr Umgang mit ihren leiblichen Kindern zu erleben, was durchaus im Widerspruch zum Kindeswohl stehen kann. Daneben kann es zu problematischen Konstellationen kommen, wenn das Jugendamt entgegen dem Willen der Pflegeeltern einen Pflegestellenwechsel vorsieht. In all diesen Fällen reagieren die betreffenden Kinder aufgrund ihrer Herkunftsgeschichte oft hoch sensibel. Von den Pflegeeltern ist Fingerspitzengefühl gefordert. Die Kinder müssen aufgefangen werden - eine große Aufgabe im Alltag mit diesen oft hoch belasteten und vulnerablen Kindern.

 

MEINE AUFGABE:

Die sich aus der Pflegschaft für ein Kind ergebenden Probleme sind vielfältig. Ich berate und begleite sie zielgerichtet juristisch, immer die aktuelle Rechtsprechung im Blick. Sie können sich darauf verlassen, mit mir einen starken Verhandlungspartner an ihrer Seite zu haben, der ihre Interessen in jedem Stadium, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchsetzungsstark und mit vollem Einsatz vertritt. Durch meine Expertise als Fachanwältin für Familienrecht mit dem Schwerpunktbereich Pflegeelternrecht biete ich ihnen fachlich höchste Kompetenz.

Häufig geht es thematisch um:

  • Verbleibssicherungen von Pflegekindern in der Pflegefamilie 

  • Sorgerechtsverfahren

  • Rückführungen von Pflegekindern in die Pflegefamilie

  • Übernahme von Vormundschaften durch die Pflegeeltern

  • Umgang zu den leiblichen Eltern 

  • Minderjährigenadoptionen

  • Namensänderungen

  • Oder die Durchsetzung von Pflegegeldern und anderen Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII

 

Befinden Sie sich in einem Spannungsfeld zu den leiblichen Eltern oder auch dem Jugendamt, so ist es wichtig, sich professionell juristisch von einer Fachperson beraten zu lassen, um schnell und zielgerichtet handeln zu können. Oftmals sind Pflegeeltern ihre vielfältigen juristischen Handlungsmöglichkeiten gar nicht bekannt, sodass an dieser Stelle die Beratung durch eine Fachanwalt für Familienrecht -spezialisiert auf das Pflegeelternrecht- oft unerlässlich ist, auch um nicht gewollte Folgen frühzeitig zu erkennen, abzuwenden und vor allem um aktiv Einfluss auf die für die Pflegeeltern selbst so einschneidenden und belastenden Gerichtsverfahren zu nehmen. 

TELEFON

0211- 911 853 18

Melden Sie sich gerne zwecks Vereinbarung eines Beratungstermins in meinem Büro. Vertrauen sie darauf, wir werden gemeinsam eine Lösung für Ihre Probleme finden. 

 

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